Corona Update: Neue Regeln für die Nutzung der Tennishalle

Liebe Mitglieder,

aufgrund der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnungen des Landes Hessen gelten für die Nutzung unserer Tennishalle folgende Regelungen, die abhängig von der aktuellen Inzidenz im Landkreis sind:

  • 2G-Plus bei Inzidenz über 350: Nur noch genesene/geimpfte Personen mit zusätzlichem negativen Testnachweis sind in der Tennishalle zugelassen (2G-Plus-Regel). Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) erhalten haben, sind von dieser Testpflicht wiederum befreit. Weiterhin ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Dieser Personenkreis darf in Tennishallen spielen, sofern ein negativer Antigenschnelltest/Selbsttest unter Aufsicht (nicht älter als 24 Std.) bzw. ein Testheft für Schülerinnen und Schüler voliegt. Kinder unter 6 Jahren oder noch nicht eingeschulte Kinder sind von jeglicher Nachweispflicht befreit.
  • 2G-Regel bei Inzidenz unter 350: Der Einlass in die Tennishalle ist nur für Personen mit vollständigem Impfschutz oder Genesenennachweis gestattet  (2G-Regel). Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest notwendig). Dieser Personenkreis darf in Tennishallen spielen, sofern ein negativer Antigenschnelltest/Selbsttest unter Aufsicht (nicht älter als 24 Std.) bzw. ein Testheft für Schülerinnen und Schüler voliegt. Kinder unter 6 Jahren oder noch nicht eingeschulte Kinder sind von jeglicher Nachweispflicht befreit.

Wir bitten euch, die Regeln einzuhalten und die Nachweise zum Tennisspielen mitzubringen.

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