Liebe Mitglieder,
da Hessen nun die Warnstufe I erreicht hat, wurden von der Landesregierung weitere Maßnahmen festgelegt. Seit dieser Woche müssen alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, als Nachweis vorlegen können, wenn sie in einer Tennishalle spielen wollen. Antigen-Schnelltests oder sogenannte Laien-Tests sind nicht länger ausreichend.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest notwendig); hier ist weiterhin ein Antigentestnachweis ausreichend.
Wir bitten euch, die Regeln einzuhalten und die Nachweise zum Tennisspielen mitzubringen.
Freundliche Grüße,
der Vorstand des TC H. Ehringshausen