Corona Update: 3G-Regel für die Tennishalle
Liebe Mitglieder,
aufgrund der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnungen des Landes Hessen gilt für die Nutzung unserer Tennishalle ab dem 4. März 2022 die 3G-Regelung:
- In einer Tennishalle dürfen nur Personen anwesend sein, welche die 3G-Regel erfüllen (Geimpfte, Genesene und Personen mit Negativnachweis nach § 3 der Corona-Schutzverordnung).
- Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche reicht das Testheft weiterhin aus. Kinder vor der Einschulung benötigen keine Negativnachweise, sie haben Zugang auch zu 3G-Bereichen.
Wir bitten euch, die Regeln einzuhalten und die Nachweise zum Tennisspielen mitzubringen.
Auf der Website des Hessischen Tennis-Verbands findet ihr ausführliche Informationen zum Thema Corona und den aktuellen Verordnungen: www.htv-tennis.de