Corona Update: 3G-Regel für die Tennishalle

Liebe Mitglieder,

aufgrund der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnungen des Landes Hessen gilt für die Nutzung unserer Tennishalle ab dem 4. März 2022 die 3G-Regelung:

  • In einer Tennishalle dürfen nur Personen anwesend sein, welche die 3G-Regel erfüllen (Geimpfte, Genesene und Personen mit Negativnachweis nach § 3 der Corona-Schutzverordnung).
  • Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche reicht das Testheft weiterhin aus. Kinder vor der Einschulung benötigen keine Negativnachweise, sie haben Zugang auch zu 3G-Bereichen.

Wir bitten euch, die Regeln einzuhalten und die Nachweise zum Tennisspielen mitzubringen.

Auf der Website des Hessischen Tennis-Verbands findet ihr ausführliche Informationen zum Thema Corona und den aktuellen Verordnungen: www.htv-tennis.de

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