Corona Update: 2G-Regel für die Tennishalle

Liebe Mitglieder,

aufgrund der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnungen vom 25. November 2021 ist der Einlass in die Tennishalle derzeit nur noch Personen mit vollständigem Impfschutz oder Genesenennachweis gestattet  (2G-Regel). Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest notwendig). Dieser Personenkreis darf in Tennishallen spielen, sofern ein negativer Antigenschnelltest/Selbsttest unter Aufsicht (nicht älter als 24 Std.) bzw. ein Testheft für Schülerinnen und Schüler voliegt. Kinder unter 6 Jahren oder noch nicht eingeschulte Kinder sind von jeglicher Nachweispflicht befreit.

Wir bitten euch, die Regeln einzuhalten und die Nachweise zum Tennisspielen mitzubringen.

Das detailierte Hygienekonzept der Tennishalle könnt ihr hier herunterladen:

Freundliche Grüße,
 
der Vorstand des TC H. Ehringshausen

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