Corona Update: Neue Regeln für die Nutzung der Tennishalle
Für die Nutzung unserer Tennishalle gelten die nachfolgenden Regelungen, die abhängig von der aktuellen Corona-Inzidenz im Landkreis sind.
Für die Nutzung unserer Tennishalle gelten die nachfolgenden Regelungen, die abhängig von der aktuellen Corona-Inzidenz im Landkreis sind.
Die für den 5. Februar 2022 geplante Winterwanderung entfällt.
Ab dem 25. November 2021 ist der Einlass in die Tennishalle bis auf Weiteres nur noch Personen mit vollständigem Impfschutz oder Genesenennachweis gestattet.
Seit dieser Woche müssen alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, als Nachweis vorlegen können, wenn sie in einer Tennishalle spielen wollen.
Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.
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Gastspieler/innen zahlen für die Nutzung der Sandplätze in der Sommersaison eine Tagesgebühr von 5,00 € pro Person.
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